Klarstellung unserer Position zum Beschluss des Juso-Bundeskongress zu den Paragraphen 218 + 219a StGB
Der Juso-Bundeskongress hat jüngst einen Antrag beschlossen, die §218 und §219a des Strafgesetzbuches – welche das, äußerst kontroverse, Thema Abtreibungen regelt, ersatzlos zu streichen. Auch wenn die Argumentation für den Antrag vor allem darauf abzielte, dass Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu stärken und über die Streichung des §219a Ärztinnen und Ärzten zu ermöglichen, sachlich und diskret über Abtreibung zu informieren, so würde die vorgesehene Reform doch de facto bedeuten, dass eine Abtreibung unreguliert auch noch in späten Stadien der Schwangerschaft, sogar noch im 9. Monat rechtlich ermöglicht würde.
Für uns Jusos Marl steht eindeutig fest: Abtreibungen noch bis zum 9. Monat der Schwangerschaft sind für uns nicht hinnehmbar, weshalb wir uns ganz klar gegen die beim Bundeskongress beschlossene Forderung stellen und uns klar von Äußerungen des Juso-Bundesvorstandes, u.a. auf Facebook, distanzieren.
Für uns ist jedoch auch klar, dass das Thema intensiv diskutiert werden und man sich die Frage stellen muss, inwieweit eine Reform der bestehenden Gesetzeslage notwendig erscheint oder nicht. Hierzu gehören dann auch Fragen danach, ob die bisher gültige Frist von 12 Wochen überhaupt bestehen bleiben kann oder ob sie verkürzt werden sollte oder ob gar keine Änderung notwendig ist.
Wir werden daher nun in eine umfassende Diskussion eintreten und das Gespräch mit verschiedenen Akteuren suchen, um uns ein umfassendes Bild zu machen, unsere Position – abseits der hier genannten Klarstellung – fundiert festzulegen und einen Gegenentwurf zum Beschluss der Bundesjusos vorlegen zu können. Alles geleitet von der Maßgabe, dass es klare Regeln und Rechtssicherheit bedarf, die schwangere Frauen, Ärztinnen und Ärzte sowie die ungeborenen Kinder schützen.